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Montag, den 25. Januar 2010 um 00:00 Uhr |
Mehrwertsteuerpaket 2010
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2010 ein neues Mehrwersteuerpaket 2010 eingeführt, welches den Ort der Leistung neu regelt.
Die neuen EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer haben Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle vieler Unternehmen. Wichtig ist eine zügige Umstellung im Rechnungswesen.
So ist im B2B-Bereich ab Anfang 2010 grundsätzlich nicht mehr der Sitz des Unternehmens umsatzsteuerrechtlich maßgeblich, das die Leistung erbringt, sondern der Sitz des Leistungsempfängers. "Für viele Firmen bedeutet das Erleichterungen, denn das bürokratische und langwierige Vorsteuervergütungsverfahren im Ausland muss nicht mehr angewendet werden".
"Stattdessen wird zukünftig das Reverse-Charge-Verfahren stark an Bedeutung gewinnen, bei dem die Vorsteuer im Rahmen der deutschen Umsatzsteuererklärungen abgezogen werden kann, sobald die Umsatzsteuer fällig wird."
Betroffen von der Änderung sind die sonstigen Leistungen, für die keine der zahlreichen Sonderregelungen gilt, die das Umsatzsteuerrecht bisher schon für grenzüberschreitende Dienstleistungen aufstellt.
Die Unternehmen sollten rechtzeitig beginnen, ihr Rechnungswesen an die neuen Regelungen anzupassen, vor allem Firmen, die Rechnungen von ausländischen Dienstleistern erhalten. Denn sie müssen künftig in mehr Fällen als bislang die Umsatzsteuer selbst entrichten.
"Wer das nicht beachtet, dem drohen Zinsen oder Verspätungszuschläge". "Um das zu vermeiden, sollte man sich rechtzeitig um die Anpassung der Steuerschlüssel im Rechnungswesen kümmern."
Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen junser Partner die Verschaeren AG (siehe Impressum jederzeit zur Verfügung.
Eine Ausarbeitung der IHK und ein Schreiben des BMF haben wir Ihnen zur Kenntnis beigefügt.
mit freundlichem Gruß Dr. h.c. Heinrich Zimmer
BMF zum Ort der sonstigen Leistung Mehrwertsteuerpaket 2010
IHK Merkblatt Neuregelungen zum Ort der Dienstleistungen wegen UST
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