Leistungen
Limited Gründung




Alle Vorteile für einer Limited im Überblick:

  • data008 Limitierte Haftung (Keine Haftung mit dem Privatvermögen)
  • data008 Der/die Geschäftsführer müssen nicht auf dem Geschäftspapier/Briefbogen stehen
  • data008 Gründungskapital ab € 1,40 möglich, keine 25.000 Euro wie bei der GmbH
  • data008 Viele Möglichkeiten der Namenswahl (wie GmbH und AG in Deutschland)
  • data008 Auslagern von Betriebsrisiken durch neue Gesellschaften (Limiteds), um z.B. bei Haftungsklagen
         bei einem Geschäftsbereich andere Geschäftsbereiche zu  chützen, z.B. auch durch das Bilden einer Holdingstruktur
  • data008 Jederzeit Hinzunahme von Aktionären/Gesellschaftern oder Kapitalerhöhung
  • data008 Geschäftlicher Neustart nach Insolvenz
  • data008 Firmenfreundliches Gesellschaftsrecht (bei Satzungsänderung benötigen Sie keinen Notar)
  • data008 Einfaches Auflösen der Gesellschaft für £ 20 (€ 28)

  • Wenn Sie zusätzlich durch das Darstellen einer englischen Betriebsstätte Steuern sparen möchten:

  • data008 Niedrige Steuern (0 Steuern bei Gewinn bis £ 10.000 (€ 14.000)
  • data008 Geringe Steuerberatungskosten im Gegensatz zur GmbH u.a. durch die Bilanzierungspflicht
  • data008 Umsatzsteuerpflicht bei Geschäftstätigkeit in UK erst ab £ 51.000 (€ 71.400) Umsatz notwendig


  • Was bedeuten die oben genannten Vorteile:

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    Limitierte Haftung:

    Sie haften nur mit der Gesellschaftseinlage.
    Ein Durchgriffsrecht auf das Privatvermögen wie bei der Einzelgesellschaft, GmbH oder AG gibt es in UK (United Kingdom/Vereinigtes Königreich) nicht. Ausnahmen gibt es bei betrügerischer (vorsätzlicher) Absicht.

    Generell spricht man in England davon, dass eine private Haftung ausgeschlossen ist, wenn man dem Gericht zufriedenstellend darstellen kann, dass man "reasonably und honestly" (vernünftig und ehrlich) gehandelt hat.

    data_07 
    Der/die Geschäftsführer müssen nicht auf dem Geschäftspapier/Briefbogen stehen:
    Der Name des/der Geschäftsführer (Direktoren) kann, muss aber ebenfalls nicht auf Ihrem Geschäftspapier stehen!

    data_07 Gründungs- / Grundkapital (Authorised share capital, genannt auch nominal capital):
    Zur Gründung bzw. Führung der Limited reicht ein Grundkapital von £ 1 (€ 1,40) aus und nicht wie der GmbH von 25.000 Euro! Ein spätere Erhöhung des Grundkapitals ist jederzeit ohne bürokratischen Aufwand möglich.
    Sie müssen das Grundkapital auch nicht einlegen (einzahlen). Es reicht, wenn Sie dafür persönlich haften.

    Sie erhalten alle Informationen, die Sie zur Führung der Limited beachten sollen, kostenlos von unseren Partnern. 

    data_07 Viele Möglichkeiten der Namenswahl (wie GmbH und AG in D):
    Bis auf wenige Ausnahmen haben Sie keine Beschränkung bei der Namenswahl. Sie können auch deutsche Namen eintragen lassen, z.B. ABC Unternehmensberatung Limited. Einschränkungen gibt es, wenn der Name schon mal vergeben wurde. In diesem Fall wird der Name nicht ein zweites Mal eingetragen.
    Ca. 31 Funktionsbezeichnungen bei der Namenswahl bedürfen der Zustimmung, wie z.B. Insurance (Versicherung), oder Post Office des Secretary of State (vergleichbar dem Handelsregister). Wir prüfen für Sie kostenlos die Namenswahl.

    In Deutschland tritt Ihr Unternehmen mit dem gewählten Firmennamen (inkl. Limited, der Abkürzung Ltd. oder LTD) auf, z.B. ABC Unternehmensberatung Limited, ABC Unternehmensberatung Ltd., oder ABC Unternehmensberatung LTD.

    Der Name der Geschäftsführer (Director) kann, muss aber nicht auf Ihrem Geschäftspapier stehen!

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    Auslagern von Betriebsrisiken - Bildung einer Holdingstruktur:
    Grosse Unternehmen lagern regelmässig Betriebsrisiken in neue Gesellschaften aus und gründen dafür teure GmbHs oder AGs. Dennoch sind diese Kosten immer noch gering, wenn man die Risiken "einer Nichtausgliederung" gegenüberstellt!

    Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes am 13.03.03 haben auch Sie als Existenzgründer sowie alle Klein- und mittleren Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit, z.B. für risikoreiche Geschäftsfelder eigene Gesellschaften zu gründen. Dies ist u.a. sinnvoll, wenn Sie z.B. Abmahnungen von Wettbewerbern oder Schadensersatzforderungen befürchten. Sollte Ihre Firma A dann tatsächlich "angeklagt" sein, hat dieses keine Auswirkung auf Ihre anderen Limiteds. Oder Sie nutzen eine Limited, wenn Sie z.B. zum Test eines neuen Geschäftsbereiches oder zur Erweiterung eines Geschäftsbereiches nicht unter Ihrem bisherigen Firmennamen auftreten wollen.

    Sinnvoll ist das Auslagern von Gesellschaften, wenn Sie in einem Geschäftsbereich hohe Forderungen haben. Sollten diese ausfallen, beeinflusst das nicht Ihre anderen Geschäftsbereiche. Damit schützen Sie Ihr Unternehmen und die Arbeitsplätze vor einer Insolvenz in den übrigen Geschäftsbereichen.

    Eine einfache Gründung einer Holdingstruktur (auch mit dem Halten der evtl. bisherigen Gesellschaftsanteile einer GmbH) ist möglich.

    data_07 Jederzeit Hinzunahme von Aktionären oder Kapitalerhöhung:
    Die Übertragung oder der Verkauf von Aktien ist jederzeit ohne Restriktionen möglich. Für den Verkauf der Aktien gibt es eine gesetzliche Steuer (stamp duty) von je £ 5 ( € 7) für den Verkauf von Aktien im Wert von je £ 1.000 (€ 1.400). Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, die von der Steuer befreien.

    Die Ausgabe weiterer Aktien können Sie in der Satzung vorsehen; diese Aktien können Sie dann jederzeit verkaufen. Im Gründungspaket haben wir Ihre Satzung bereits dafür ausgelegt.

    Möchten Sie dennoch weitere Kapitalerhöhungen durchführen, brauchen Sie einen Beschluss der Aktionäre. Dafür ist es nicht notwendig, dass Sie dieses (wie bei der AG) für hohe Kosten im deutschen Bundesanzeiger bekannt machen und zur Absicherung von einem Notar oder Anwalt bestätigen lassen. Ganz zu schweigen von der bürokratischen und kostspieligen Übertragung von Gesellschaftsanteilen bei einer GmbH.

    data_07 Geschäftlicher Neustart nach Insolvenz:
    Nach einer Insolvenz können Sie mit einer englischen Limited wieder sofort durchstarten. Sollte gegen Sie ein Verbraucherinsolvenz-Verfahren laufen, arbeiten Sie als Angestellter der Limited und der pfändbare Teil wird abgeführt. 

    data_07 Firmenfreundliches Gesellschaftsrecht:
    Der bürokratische Aufwand für die Eröffnung und insbesondere auch das Führen einer Limited ist sehr gering. Änderungen bei den Geschäftsführern (Directoren), Gesellschaftssitzänderungen wird per Brief bekannt gegeben. Ein Notar wird dafür nicht benötigt.

    data_07 Einfaches Auflösen der Gesellschaft:
    Das Abwickeln der Gesellschaft ist sehr einfach und kostet £ 20 (€ 28), die gegenüber dem englischen Handelsregister zu entrichten sind.
 

 

 

 

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