Leistungen
Limited Gründung




Einfaches Gesellschaftsrecht

Limited vs. GmbH

Die private Limited Company (Limited) bietet insbesondere Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) Möglichkeiten, die Vorteile der garantierten europäischen Niederlassungsfreiheit zu nutzen und eine Kapitalgesellschaft mit einfachem, unbürokratischen Gesellschaftsrecht zu gründen.

Die Gründungskosten für eine GmbH betragen i.d.R. 500-1.000 Euro. Zur Gründung der GmbH brauchen Sie einen Notar. Neben diesem bürokratischen Aufwand müssen Sie zudem ein Stammkapital von € 25.000 vorweisen. Theoretisch könnten Sie statt der Bareinlage des Stammkapitals eine Sacheinlage vornehmen. Das bedeutet, dass Sie z.B. technische Geräte, Autos o.ä. einbringen. Dazu benötigen Sie einen Sachgründungsbericht und i.d.R. zusätzlich ein Wertgutachten.
Sie sehen, eine Sachgründung ist aufwendig, aber vor allem teuer; denn die Gebühren für den Sachgründungsbericht an den Wirtschaftsprüfer zahlen Sie.

data_07 Achtung: "In-Sich-Geschäfte" bei einer GmbH

Sie legen das Stammkapital der GmbH bar ein und kaufen dann die Geschäftsausstattung vom Gesellschafter (z.B. sich selbst). Spätestens im Insolvenzfall wird dieses aufgedeckt. Die Gerichte sprechen dann von einer "verdeckten Sacheinlage". Da Sie aber bei der Gründung das Verfahren nicht eingehalten haben, müssen Sie jetzt nochmals € 25.000 nachzahlen!

Bei der Limited gibt es keine "Pflichtstammeinlage" von € 25.000. Sie können diese ab £ 1 (€ 1,40) gründen. Deshalb eignet sich diese Gesellschaftsform vor allem für Gründer!

data_07 Aufnahme zusätzlicher Aktionäre (Investoren / Gesellschafter)

Planen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Gesellschafter aufzunehmen, wundern Sie sich nicht, wenn es wieder teuer und bürokratisch wird. Auch dafür brauchen Sie wieder einen Notar!
Dass die GmbH sich nicht als Gesellschaftsform eignet, was die Aufnahme von "Aktionären"/ Investoren ist, zeigte sich vor allem in Zeiten des Gründerbooms. Die Form der Aktiengesellschaft wurde von den Gründern (Beratern/Investoren) hauptsächlich deshalb gewählt, um Aktionäre schnell, unbürokratisch und ohne Kosten in das Unternehmen aufzunehmen.

Diese Flexibilität ist bei der Limited gegeben. Veränderungen der Aktionärsstruktur müssen Sie einmal jährlich beim "englischen Handelsregister" einreichen.

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist insbesondere für Existenzgründer unfreundlich. Sagen Sie jetzt dem deutschen unternehmerfeindlichen Gesellschaftsrecht "Tschüs Deutschland" und nutzen Sie die garantierte, europäische Niederlassungsfreiheit in Deutschland. 

data_07 Limited vs. Personengesellschaften

Grundsätzlich könnten Sie auch anstelle einer GmbH eine Personengesellschaft (Einzelunternehmen, GbR, KG, OHG) gründen. Wenngleich der bürokratische Aufwand und die Gründungskosten deutlich geringer sind als bei einer GmbH , möchten wir Sie eindringlich vor den Gefahren warnen. Bei der Personengesellschaft haften Sie immer mit Ihrem Privatvermögen.

 

 

 

 

info02

 

HomeUnsere LeistungenVeranstaltungenInfothekFirmenprofilKontakt

 

© VAM Group